Seit Juli 2015 bin ich Energieberaterin nach BAFA und förder-berechtigt für die Vor-Ort-Beratung im Wohnungsbau und helfe Ihnen gerne bei der Planung sowie bei der Umsetzung Ihrer Energiesparmaßnahmen. Nach meinem Architekturstudium bin ich außerdem freiberuflich in einem Architekturbüro tätig.
Energiekosteneinsparungen um bis zu 90%
Langfristige Absicherung Ihres Lebensstandards durch überschaubare Heizkosten
Kostensicherheit durch geringere Abhängigkeit von Energiepreisschwankungen
Steigerung des Wohnkomforts und höhere Behaglichkeit durch Vermeidung von Zugerscheinungen, höhere Oberflächen-temperaturen, bessere Temperaturverteilung im Raum, Vermeidung von Fußkälte und verbesserten sommerlichen Wärmeschutz
Verbesserter Schallschutz durch neue Fenster und Wärmedämmung
Langfristige Sicherung der Vermietbarkeit durch höheren Wohnstandard
Geringere Gefahr von Schimmelpilzbildung durch höhere Oberflächentemperaturen
Wertsicherung des Gebäudes durch Umwandlung von Energiekosten in Investitionen
Gutes ökologisches Gewissen durch umweltfreundliches Gebäude
Individuell auf Ihr Haus abgestimmt stelle ich den Ist-Zustand fest und danach entsteht ein Energieberatungsbericht, der Ihnen Wege zur Energieeinsparung im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit, Amortisation und öffentlicher Förderung aufgezeigt. Eine Sanierungspflicht besteht damit nicht.
In einen Abschlussgespräch erkläre ich Ihnen den Energieberatungs-
bericht und den Energieausweis und beantworte Ihre Fragen.
Der Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die dem Gebäude zur Deckung der Nutzenergie für Heizung und Trinkwarmwasser sowie zur Deckung der gesamten Verluste der Anlagentechnik im Gebäude und der zum Betrieb der Anlagentechnik benötigten Hilfsenergie zur Verfügung gestellt werden muss.
Der Jahres-Primärenergiebedarf beinhaltet den Endenergiebedarf sowie den energetischen Aufwand für Gewinnung, Umwandlung
und Transport des Energieträgers. Er ist die Hauptanforderungs- größe der Energieeinsparverordnung.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zahlt bis zu 60 % der förderfähigen Beratungskosten,
höchstens
• 800 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser und
• 1.100 Euro für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheit